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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Teilweise aus für 24-Stunden-Tankstellenshops in Zürich

Dienstag 27. Juli 2010 von htm

Das Bundesgericht hat die nächtliche Schliessung von sieben Zürcher Tankstellenshops besiegelt. Künftig dürfen die Shops zwischen 1 und 5 Uhr nur noch Benzin und Bistro-Kleinigkeiten verkaufen. BP reagiert scharf.
Zwischen 1 und 5 Uhr morgens gibt es keine Pizza mehr: Bundesgericht entscheidet über Sortiment der Tankstellenshops.
Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden.
Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde von drei BP-Tankstellen abgewiesen. Insgesamt führen sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich, Winterthur und beim Flughafen seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb, was von den Behörden lange toleriert wurde. (Quelle: Tages-Anzeiger, 23.7.10 – NZZ, 22.7.10) Kommentar: Wenn eine klare schweizerische Lösung bestehen würde, die den Alkoholverkauf über die Gasse ab z.B. 2O.00 bis 08.00 Uhr generell verbieten würde, würde Rechtsgleichheit bestehen und der Volksgesundheit gedient. Jetzt wird nur das arbeitsrechtliche Problem gesehen, dabei ist der aktuelle Jugendalkoholismus zu einem bedeutenden Teil wegen der alkoholführenden Tankstellenshops entstanden. Die damalige Kantonsregierung trägt daran Mitschuld. Sie hat die Bewilligungen für die ersten Tankstellen gegen den Widerstand der Abstinentenverbände erteilt.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 27. Juli 2010 um 13:40 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Gesundheit, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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